Flugentschädigung
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Flightright ist für den gesamten Entschädigungsprozess verantwortlich. Weitere Informationen findest du auf der Flightright-Webseite: https://www.flightright.de/
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Nach der EU-Verordnung 261/2004 muss dein Flug entweder in der Europäischen Union starten oder landen, im letzteren Fall muss die Fluglinie auch ihren Sitz in der EU haben. Deine Ansprüche sind bis zu 6 Jahre rückwirkend gültig. Dabei spielt es keine Rolle, ob dein Flug eine Geschäfts- oder eine Pauschalreise war. Die Entschädigung erhält derjenige, der durch die Störung des Flugverkehrs Nachteile hatte.
In den folgenden Fällen hast du Anspruch auf eine Entschädigung:
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Die EU-Verordnung 261 aus dem Jahr 2004 regelt die Rechte der Fluggäste bei erheblichen Störungen des Flugverkehrs. Diese Vorschrift legt fest, dass große Verspätungen, Annullierungen, verpasste Anschlüsse und Flugumbuchungen erhebliche Nachteile für den Fluggast sind und, dass betroffene Fluggäste einen Anspruch auf Entschädigung haben. Sie dient auch als Anreiz für die Fluglinien, größtmögliche Pünktlichkeit anzustreben.
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Du kannst deinen Anspruch auf Entschädigung für Flüge prüfen, die bis zu 6 Jahre zurückliegen. Um Ansprüche geltend machen zu können, muss dein Flug in der EU starten oder landen. Im letzteren Fall muss die Fluglinie ihren Hauptsitz in der EU haben. Nachdem du einen Flug in der Vergangenheit in dein Allyz Wallet eingetragen hast, informiert Flightright dich innerhalb weniger Minuten per E-Mail über deine Ansprüche.
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Bei einer Flugverspätung von mindestens 3 Stunden, einer Annullierung, Überbuchung oder einem verpassten Anschlussflug hast du möglicherweise von Gesetzes wegen Anspruch auf eine Entschädigung von 250 bis 600 EUR.
1. Melde dich an oder erstelle dein kostenloses Allyz-Konto. Es dauert nur eine Minute.
2. Trage eine Reise in deinem Allyz Wallet ein. Du kannst geplante Flüge oder Flüge in der Vergangenheit eintragen - Allyz prüft in beiden Fällen deinen Anspruch auf Entschädigung.