Wann bekomme ich eine Entschädigung nach der EU-Verordnung 261/2004?

Wann bekomme ich eine Entschädigung nach der EU-Verordnung 261/2004?

Nach der EU-Verordnung 261/2004 muss dein Flug entweder in der Europäischen Union starten oder landen, im letzteren Fall muss die Fluglinie auch ihren Sitz in der EU haben. Deine Ansprüche sind bis zu 6 Jahre rückwirkend gültig. Dabei spielt es keine Rolle, ob dein Flug eine Geschäfts- oder eine Pauschalreise war. Die Entschädigung erhält derjenige, der durch die Störung des Flugverkehrs Nachteile hatte.

In den folgenden Fällen hast du Anspruch auf eine Entschädigung:

-Verspätungen: Dein Flug muss mit mindestens 3 Stunden Verspätung am Zielort eingetroffen sein
-Annullierungen: Du bist weniger als 14 Tage vor dem Abflug über die Annullierung informiert worden
-Überbuchung: Die Fluglinie hat Ihren Flug überbucht, du hast keinen Sitzplatz erhalten und konntest daher nicht befördert werden
-Verpasster Anschlussflug: Du erreichst dein Reiseziel auf Grund eines verpassten Anschlussflugs mindestens 3 Stunden später als geplant. Dies gilt auch, falls der Anschlussflug von einer anderen Fluglinie durchgeführt wurde, wenn dein Ticket auf beide Teilstrecken ausgestellt ist
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz, nicht nach dem Betrag, den du für dein Ticket bezahlt hast.

-Verspätungen bei Kurzstreckenflügen (unter 1.500 km): Fluggäste erhalten eine Entschädigung in Höhe von 250 EUR
-Verspätungen bei Mittelstreckenflügen (zwischen 1.500 und 3.500 km): Fluggäste erhalten eine Entschädigung in Höhe von 400 EUR
-Verspätungen bei Langstreckenflügen (über 3.500 km): Fluggäste erhalten eine Entschädigung in Höhe von 600 EUR

Der Service und diese Antworten werden bereitgestellt von Flightright

pages.FAQ.HELPFUL.TITLE