Was ist die Fluggastrechte-Verordnung der EU?

Was ist die Fluggastrechte-Verordnung der EU?

Die EU-Verordnung 261 aus dem Jahr 2004 regelt die Rechte der Fluggäste bei deutlichen Störungen des Flugverkehrs. Diese Vorschrift legt fest, dass große Verspätungen, Annullierungen, verpasste Anschlüsse und Flugumbuchungen deutliche Nachteile für den Fluggast sind und dass betroffene Fluggäste einen Anspruch auf Entschädigung haben. Es dient auch als Anreiz für die Fluglinien, größtmögliche Pünktlichzeit anzustreben. Hier der vollständige Wortlaut der Verordnung: ""Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen.""

Die EG-Verordnung 261/2004 gilt für Fluggäste, die einen gültigen Flugschein und eine Buchungsbestätigung haben, sowie für Fluggäste, die ihre Reise auf einem EU-Flughafen beginnen oder auf einem EU-Flughafen landen, sofern die Fluglinie ihren Hauptsitz in der EU hat. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Fluggäste eine Pauschalreise gebucht haben, eine Billigfluglinie nutzen, auf Geschäftsreise sind, es sich um Kinder (mit kostenpflichtigem Ticket) handelt oder ob sie mit kostenlosen oder ermäßigten Tickets im Rahmen von Kundenbindungs- oder Werbeprogrammen fliegen. Die EU-Verordnung gilt nicht für Fluggäste, die mit einem kostenlosen oder ermäßigten Tarif reisen, der weder direkt noch indirekt öffentlich verfügbar ist, und für Fluggäste, die nicht rechtzeitig eingecheckt haben. Sofern nicht anders angegeben, sollten Fluggäste mindestens 45 Minuten vor Abflug einchecken (es sei denn, ihr Flug wurde annulliert).

Die EU-Verordnung 261/2004 umfasst Folgendes:
Sie bezieht sich auf Fluggäste, die von Flugverspätungen oder -annullierungen, Überbuchungen oder Nichtbeförderung betroffen sind.
Abhängig von den Umständen und unter bestimmten Bedingungen kann sie einen Anspruch auf Entschädigung zwischen 250 und 600 EUR pro Person begründen.
Sie bietet Unterstützung und die Möglichkeit, bei Flugausfällen oder mehrstündigen Verspätungen Grundleistungen in Anspruch zu nehmen.
Sie garantiert das Recht auf einen Platz auf einem anderen Flug oder auf Rücktritt vom geplanten Flug, wenn dieser annulliert wird oder um mehr als 5 Stunden verspätet ist.
Sie verpflichtet Fluglinien, ihre Fluggäste über Verspätungen und Annullierungen sowie ihre Rechte zu informieren

Der Service und diese Antwort werden bereitgestellt von Flightright

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